Dienstleistungen
- Mädchengruppe am Zugang zu einem öffentlichen Garten gehindert!
- Zu Schulschluss besuchten 13 Mädchen unseres Projektes „Fenster ins Morgen“ gemeinsam mit Frau Noha Moustafa und Frau Khatera Sadr als Begleitpersonen eine privat geführte öffentlich zugängliche Parkanlage in Graz. Die Gruppe hat Eintritt bezahlt und konnte solange den Garten genießen, bis eine der beiden Besitzerinnen mit 3 großen Hunden erschien. Sie begann die Mädchen und die beiden Begleiterinnen wüst zu beschimpfen. Die Motivation der Eigentümerin war eindeutig rassistischer Natur wie an ihren Äußerungen - wie beispielsweise „geht dorthin wo ihr hergekommen seid“, „geht’s in den Stadtpark“ - klar erkennbar, bezog sich ihr Verhalten zum einen auf die ethnische Herkunft, Beschimpfungen wie „zieht euch ordentlich an, tut euer Scheißkopftuch weg, Fetzenweiber“ hingegen bezogen sich klar auf das religiöse Bekenntnis als Muslima. Die Besitzerin forderte die Mädchen auf, den Garten zu verlassen, drängte sie letztendlich beim Garten hinaus und wurde auch handgreiflich. Die Ausflugsteilnehmerinnen wurden durch das Verhalten der Besitzerin daran gehindert, die angebotenen dem allgemeinen öffentlichen Gebrauch dienenden Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und am weiteren Betreten des Geländes gehindert.
Die Mädchen und SOMM wollten dies nicht hinnehmen. Nachdem jedes Gespräch mit der Besitzerin zwecklos war, reichten wir Klage bei der Gleichbehandlungskommission ein. Im Frühjahr fanden die Anhörungen statt. Nun bekamen wir die erfreuliche Nachricht, dass der Senat der Gleichbehandlungskommission der Klage stattgegeben hat: Demnach wurden der Gruppe zu Unrecht der Zugang zu einer Dienstleistung aus ethnischen Gründen verweigert. Nach einer verpflichtenden Schulung der Gleichbehandlungsbeauftragten sah die Besitzerin ihren Fehler ein, entschuldigte sich mehrmals bei unseren beiden Mitarbeiterinnen und den Mädchen und lud in ihren Garten ein. Auf die angemessene, vereinbarte Entschädigung warten wir noch. Die betroffenen Mädchen und Frauen waren sehr froh, dass die Verletzung ihrer Würde anerkannt wurde.
Jugendamtssozialarbeiterin: "....zu bedenken sei die ..... Herkunft der Mutter und dass sie keiner Arbeit nachgeht!"
So diskriminierend argumentierte eine Jugendamtssozialarbeiterin in ihrer Stellungnahme an das Bezirksgericht im Obsorgestreit zwischen einer migrantischen Mutter und einem österreichischen Vater. Als ob die Herkunft eine Rolle für die Erziehungsfähigkeit eine Rolle spielen würde! Auch in anderen Ausführungen in der Stellungnahme beweist die Sozialarbeiterin ihre negativen Klischees über die muslimische Mutter: sie würde ihre Kinder religiös beeinflussen (wir dachten, das nennt man erziehen?), die zu diesem Zeitpunkt 2 und 4 jährigen Mädchen von anderen Kindern abschotten und zwingen, nur mehr langärmelig zu tragen, was beides fernab jeglicher Realität ist, sie wirft ihr vor, in der Muttersprache mit ihnen zu reden, und, und. Auch suggeriert die Formulierung keiner Arbeit nachgehen eine faule Lebensführung, obwohl die Frau zu diesem Zeitpunkt Hausfrau und Mutter war und die Kleine noch stillte.
Sichtlich erfreut nahm der gegnerische Anwalt diese Argumentationen vor Gericht auf und steigerte sie noch durch direkte islamfeindliche Ansagen.
Gemeinsam mit SOMM hat die betroffene Mutter mit der Gleichbehandlungsbeauftragten des Magistrats Graz Fr. Rabitsch eine Beschwerde bei der Sozialraumleiterin eingereicht und um einen Gesprächstermin ersucht. Seit einem Jahr fand die Leiterin dafür aber keine Zeit.
Rechtsanwalt verweigert einer türkischen Migrantin die Vertretung!
Eine türkische Migrantin, die sich scheiden lassen wollte, bekam über den Verfahrenshilfeantrag einen Grazer Rechtsanwalt zugeteilt. 9 Monate (!) lang hat er keine Scheidungsklage bei Gericht eingebracht und hat Frau T. immer wieder damit vertröstet, dass er soviel Arbeit hätte und es bald erledigen würde. Nachdem Frau T. unser Büro aufsuchte, verfassten wir einen Beschwerdebrief an die Rechtsanwaltskammer. Diese forderte den betreffenenden Anwalt zur Stellungnahme auf. Nun bezog er klar Position und erklärte, aus Prinzip keine "Türken" vertreten zu wollen. Frau T. bekam daraufhin über die Kammer eine neue Anwältin zugeteilt, die mit Unterstützung von SOMM die Scheidungsklage zügig einreichte und das folgende Verfahren zur Zufriedenheit der Frau abwickelte.
Beamtinnen der Aufenthaltsabteilung des Landes Steiermark unterstellen Scheinehe
Im November 2009 hat unsere Mitarbeiterin Türkan Saraç Laçin einen Beschwerdebrief an die Landesregierung verfasst, weil migrantische Frauen immer wieder bei Visumsverlängerungen diskriminierend behandelt werden. Z.B. wird ihnen von vornherein und beharrlich eine Scheinehe unterstellt. In einem rasch folgenden Termin am 22. 12. wurde der unangenehme Vorfall in einem persönlichen Gespräch mit leitenden Verantwortlichen der Fachabteilung besprochen. Seitens der Vorgesetzten gab es Interesse und den Wunsch, solche Missverständnisse zu beseitigen.
Rassistische, beschämende Äußerungen des Grazer Polizeidirektors
Im Interview in der G7 von der Kleinen Zeitung wurde der Grazer Polizeidirektor Gaisch u.a. über die geplante Moschee befragt und warum dies ein Sicherheitsthema sei. Der Polizeidirektor dämonisierte den geplanten Bau mit folgendem Zitat: „…wir werden langsam unterwandert. Diese Bevölkerungsgruppe hat mehr Kinder, einen anderen Lebensstil. Sie machen das recht geschickt mit einem Bau, in dem viele Menschen Platz haben. Das wird mehr als eine Moschee: ein kulturelles, soziales Zentrum mit Kindergarten.“ oder „Es kommt ein anderes Kulturgut rein, das wird größer. Das ist nicht unmittelbar gefährlich. Aber wenn die Politik hier nicht gegensteuert, halte ich es für gefährlich für unser Demokratieverständnis.“
Es ist bedenklich, wenn ein Polizeidirektor offensichtlich über keine Bundesverfassungs- und Menschenrechtskonventionskenntnisse verfügt, die die Grund- und Menschenrechte für jede/r Bürger/in garantieren, wie z.B. das Grundrecht, dass alle Menschen "vor dem Gesetz gleich sind" und somit von den Einrichtungen - von der Polizei - des Staates gleich behandelt werden müssen. Die Äußerungen von Hr. Gaisch sind als anti-demokratisch, menschenrechtsfeindlich zu benennen und die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale der Verhetzung nach § 283StGB wäre zu überprüfen. Nicht mit Verhetzung und Ausgrenzung, sondern mit gegenseitigem Respekt und Gerechtigkeit unter Achtung der Grund- und Menschenrechte, kann das bisherige friedliche Zusammenleben in Graz weiter gefördert und ermöglicht werden.
Beruhigend, dass viele Menschen die Hasspredigt von Hr. Gaisch kritisiert haben, wie u.a. im Offenen Brief des Grazer MigrantInnenbeirates an die Innenministerin, oder in der Stellungnahme der Islamischen Glaubensgemeinschaft oder in diversen LeserInnenbriefen z. B. in diesem hier.