Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
Kopftuchverbot am BFI?
Wir dokumentieren auszugsweise den Protest gegen den Versuch des Bfi-Steiermark über eine Dienstanweisung ein Kopftuchverbot durchzusetzen. Die betroffene Trainerin wehrte sich mit Unterstützung Vieler erfolgreich. Sie unterrichtet weiter. Das Bfi wartet ein arbeitsrechtliches Gutachten ab.
Chronologie (auszugsweise):
Bfi-Stmk-Chef W.Techt verkündet das Kopftuchverbot per Medien
15.03: Kleine Zeitung: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5183661/Graz_Bildungsinstitut-bfi-verbietet-Mitarbeiterinnen-das-Kopftuch
15.03.:Kleine Zeitung: http://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5184144/Kopftuchverbot_Wiener-BFI-gegen-ein-Kopftuchverbot
15.03.: APA: WIFI Kärnten- Religiöse Symbole erwünscht
16.03.: Kleine Zeitung: „Kopftuchverbot macht bei uns nicht Schule“
20.03.: GLB-Betriebsrat K.Luttenberger zum Kopftuchverbot beim Bfi: https://www.glb-steiermark.at/zum-bfi-steiermark-kopftuchverbot-fuer-mitarbeiterinnen.phtml
Kopftuchverbot beim Bfi: Trainerin wehrt sich
29.03.:http://steiermark.orf.at/news/stories/2833805/
30.03.:KleineZeitung print: Klage gg Kopftuchverbot
Bfi: Streit über Kopftuchverbot vorerst beigelegt
12.04.: http://steiermark.orf.at/news/stories/2836640/
Streitgespräch Helga Suleiman / Reinhold Lopatka
LeserInnenbriefe
18.03.: Kleine Zeitung Leserinnenbrief Amra Hudiurovic_Serdarevic
29.03.: Kleine Zeitung Leserinnenbrief “Vorbilder” von Senida Alibegovic
04.4.: Kleine Zeitung Leserinnenbrief „Alle einbinden“ von Medina Catakovic
18.04.: Kleine Zeitung Leserinnenbrief von Anna Aldrian
Stellungnahmen, Briefe, Meinungen, Mails
20.03.: Islamisches Kulturzentrum Frauenreferat
20.03.: SOMM -Brief an das BFI wegen dem Kopftuchverbot!
20.03.: Klagsverband: EuGH-Entscheidung Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig: https://www.klagsverband.at/archives/12191
22.03. Alexander Pollak
29.03.: Neue Linkswende
29.03.: ÖGB-Statement
03.04.: Brief an den Bfi-Aufsichtsrat: http://dieanderen.net/brief-an-bfi-steiermark/
04.04.: Stellungnahme von Dr . John Wrench*, Senior Scientific Officer at the European Union Agency for Fundamental Rights, (FRA) in Vienna
06.04.: Stellungnahme des Migrantinnenbeirates Graz zum Verbot religiöser Symbole beim BFI Steiermark
11.04.: Stellungnahme zur EuGH-Entscheidung über das Kopftuchverbot am Arbeitsplatz mit konkretem Beispiel: Das Berufsförderungsinstitut Steiermark:
http://www.antidiskriminierungsstelle.steiermark.at/cms/beitrag/12580216/137052354
* http://accept-pluralism.eu/Consortium/People/JohnWrench.aspx
"Du Pinguin!" Präsidentin Mayrhofer zu persönlichen Erfahrungen mit Schleier und Kopftuch"
In der Kleinen Zeitung spricht Präsidentin Mayrhofer ganz offen über eigene Erfahrungen mit ihrer Ordenstracht und zieht Verbindungen zum Tragen eines Kopftuchs in anderen Religionen. Sie ist gegen ein Verbot und macht klar: "Ich würde kämpfen. Gemeinsam mit den muslimischen Frauen und für alle die ihr Leben in den Dienst des Friedens stellen wollen!"
"Mein Kopftuch"
Der Standard, 22.3.2017: Kolumne von Barbara Coudenhove-Kalergi
"Es führt kein Weg daran vorbei, dass wir künftig Ärztinnen mit Kopftuch sehen werden, Straßenbahnlenkerinnen, Lehrerinnen, Managerinnen, BeamtinnenÜber hundert feministisch bewegte Frauen im Festsaal einer islamischen Schule in Wien. Alle gebildet, emanzipiert, berufstätig, ausgezeichnet Deutsch sprechend, mit und ohne Migrationshintergrund, mit und ohne Kopftuch. Es geht um das Thema "Ist Feminismus (anti)rassistisch?". Lebhafte Diskussion, verschiedene Meinungen. Aber eines wird dabei sonnenklar: Eine neue Generation von hochqualifizierten Musliminnen drängt nach oben, die nicht gewillt ist, sich von außen in Sachen Kopfbedeckung etwas vorschreiben zu lassen."
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"Europäischer Gerichtshof: Ein bisschen Diskriminierung ist schon okay"
Antje Schrupp, Die Zeit, 17.3.2017
"Das Kopftuchverbot stößt auf wenig Widerstand. Weil es gegen den Islam und gegen Frauen geht? Genau an dieser Frage aber könnte man westliche Freiheitswerte diskutieren.
Der Europäische Gerichtshof schränkt die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein – und viele finden das toll. Nicht nur CDU, FDP und AfD, die sowieso. Sondern auch viele aus dem linksalternativen Milieu oder der SPD. Wie kann das sein? Ganz einfach: Es geht gegen die Religion, und dann auch noch speziell gegen den Islam. Und: Die Leidtragenden sind praktisch nur Frauen."
Lesen Sie hier den ganzen Artikel..
"Das Kopftuch-Urteil des EuGH: Ein Plädoyer zum Nachdenken"
Christiane Florin, Deutschlandfunk
Das EuGH-Urteil zum Tragen von Kopftüchern beziehe sich nur auf private Unternehmen, reiche aber weit darüber hinaus, kommentiert Christiane Florin vom DLF. Denn die Richter plädierten für einen differenzierten Blick, für das genaue Hinschauen. Und gerade das sei wichtig in polarisierten Zeiten.
Ein Werbespot der Deutschen Bahn kommt gerade ganz pünktlich. Die Geschichte: Ein junger Mann ist unterwegs im ICE, er arbeitet an seinem Laptop, immer wieder schweifen seine Gedanken ab. Denn ihm gegenüber sitzt eine junge Frau mit Kopftuch, in ein Buch vertieft. Der Spot hört in den Kopf des jungen Mannes hinein. Warum sie dieses Tuch trägt, sinniert er. Will das ihre Familie oder ihr Mann? Und die Lektüre könne wohl nur der Koran sein, vermutet er. Dann stellt sich heraus: Sie studiert Medizin wie er, der vermeintliche Koran ist ein Fachbuch für Anatomie. Die beiden kommen ins Gespräch, er setzt sich neben sie. Der Rest ist dem Kopfkino des Zuschauers überlassen.
Nur mal angenommen, es käme eine Servicekraft mit ihrem Wagen vorbei. Dürfte die auch ein Kopftuch anziehen? Eine Nachfrage bei der Deutschen Bahn ergibt: Nein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt tragen die Dienstkleidung - mehr nicht. Strohhut und Basecap sind ebenso verboten, auch wenn nichts mit dem Islam oder einer anderen Religion zu tun haben.
Solche Kleiderordnungen können erlaubt sein, hat der Europäische Gerichtshof am vergangenen Dienstag entschieden. Unternehmen dürfen ihren Angestellten grundsätzlich religiöse Symbole verbieten, vorausgesetzt, es betrifft alle Religionen gleichermaßen. Denn auch das entschied der EuGH: Geht es nur um - oder besser - gegen das Kopftuch, dann ist das Diskriminierung.
Weitere Links:
EuGH-Kopftuch-Urteil "Potenzielle Einschränkung der Religionsfreiheit"
Kopftuch-Urteil des EuGH Weichenstellung für weltanschauliche Neutralität
Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz Lob und Kritik für EuGH-Urteil
Ska Keller "Das ist eine völlig zynische Logik"
SOMM-Stellungnahme zum Kopftuch-Redeverbot bei der Frauendemo am 8. März 2017 in Graz, organisiert vom 8. März-Komitee
Wir - und nicht nur wir - sind empört über den Umgang mit muslimischen Frauen auf der diesjährigen 8.März-Demo.
Eine Vertreterin von SOMM, stets als einzige migrantische Rednerin, hat bereits 2016 und 2015 auf der Demo gesprochen und immer unter großen Beifall in ihrer Rede Forderungen gegen Diskriminierung, Rassismus und Abschiebungen und für Chancengleichheit und offene Grenzen betont. Wir gingen davon aus, dass das auch heuer wieder der Fall sein wird, denn die Themen sind brennender denn je: tagtäglich werden Menschen mitten unter uns abgeschoben, die Grenzen militärisch abgeschottet, rassistische Übergriffe sind spürbar im Zunehmen und Diskriminierung von muslimischen Frauen wird gerade institutionell verankert. Vergangene Woche wurde uns mitgeteilt, dass heuer keine Rede möglich wäre, weil bereits soviele Organisationen reden wollen. Am Vorabend des 8. März hieß es dann, wir könnten eine Rede halten, unter der Bedingung, dass wir nicht über das Kopftuch sprechen. Für uns war diese Bedingung untragbar, denn wo und wann, wenn nicht auf einer 8.März-Demo sollen Frauen ihrer Empörung über Beschneidung des Selbstbestimmungsrechtes und Diskriminierung Ausdruck verleihen?
Klagsverband sieht in Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz eine Grundrechtsverletzung
Auszug aus der Presseerklärung des Klagsverbandes zur Unterstützung von Diskriminierungsopfern:
"Der Klagsverband sieht im geplanten Verbot der Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum eine Verletzung des Grundrechts auf Religionsfreiheit. Das geht aus einer aktuellen Stellungnahme hervor, die der Dachverband heute zum Integrations- und Antigesichtsverhüllungsgesetz abgegeben hat.
Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist in Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK) festgeschrieben. Der einzige Grund für ein Verbot der Gesichtsverhüllung, der in den Erläuterungen genannt wird, lautet: „Für Kommunikation bildet das Erkennen des Anderen bzw. des Gesichts eine notwendige Voraussetzung.“
Allerdings bestehe keine rechtlich anerkannte Verpflichtung, im öffentlichen Raum jedem Menschen das Gesicht zu zeigen oder mit jedem Menschen zu kommunizieren, heißt es in der Stellungnahme.
Würde man weiter denken, so könne man in dem Verbot auch eine Verletzung weiterer Grundrechte erkennen, erklärt Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands. Schließlich umfasse der öffentliche Raum auch den Weg in die Arbeit oder zur Schule. Ein Verbot würde dann zum Beispiel das Grundrecht auf Bildung betreffen.
Gesichtsverhüllung als Integrationshindernis
Neben grundrechtlichen Bedenken sieht der Klagsverband im Verbot der Gesichtsverhüllung aber auch ein Integrationshindernis: Es könne nicht der Integration dienlich sein, wenn Frauen mit Gesichtsverhüllung aus dem öffentlichen Raum verbannt würden, so Volker Frey. Oft werde davon ausgegangen, dass Frauen gezwungen würden, ihr Gesicht zu verhüllen. Wenn dies so sei, müssten nicht Verbote, sondern Unterstützungsangebote geschaffen werden. Außerdem wären dann Maßnahmen gegen jene Personen gefordert, die Frauen zwingen, fordert der Klagsverbands-Generalsekretär.
Widersprüchlicher Integrationsbegriff
In seiner Stellungnahme kritisiert der Klagsverband auch den Integrationsbegriff, der im Gesetzesentwurf verwendet wird. „Integration sollte als wechselseitiger Prozess verstanden werden“, so Volker Frey.
Diese Haltung sei im Entwurf nicht klar erkennbar. Vielmehr fokussiere der Gesetzestext auf vermeintliche Defizite von Migrant_innen. „Diese Diskussion sollte in die andere Richtung geführt werden“, fordert Frey. „Nicht Defizite, sondern Bedürfnisse von Migrant_innen sollten im Mittelpunkt stehen.“ Außerdem müssten auch Integrations-Maßnahmen für die Mehrheitsgesellschaft entwickelt werden. (da)"
SOMM protestiert..
..vehement gegen das neue von der Bundesregierung beabsichtigte Integrationspaket, hinter dem sich in Wahrheit Maßnahmen zur Ausgrenzung verbergen: Nachdem zunächst überhaupt ein Arbeitsverbot im öffentlichen Dienst für kopftuchtragende Frauen angedacht war, folgt nun soll ein Arbeitsverbot bei Justiz und Polizei. Muslimische Frauen, auch mit Kopftuch, wollen aber Zugang zum Arbeitsmarkt und das nicht nur im Niedriglohnsektor und unsichtbar im Lager und in der Küche. Der öffentliche Dienst sollte eigentlich mit guter Praxis vorangehen und Frauen in ihrer Vielfalt in allen Sektoren und Positionen beschäftigen, damit wäre es für private ArbeitgeberInnen umso leichter nachzuziehen. Muslimische Frauen haben bereits jetzt genug zu kämpfen gegen Diskriminierungen im öffentlichen Raum und Anfeindungen wegen ihrer Art der Kopfbedeckung. Ein Nikabverbot im öffentlichen Raum hat selbst Integrationsstaatssekretär Kurz vor nicht allzu langer Zeit als eine Scheindebatte bezeichnet. Solche populistische Maßnahmen geben solchen Aggressionen stattdessen Rückendeckung. Schluss mit einer Politik hinter und am Rücken von Frauen. Muslimische Frauen wollen in Angelegenheiten, die sie betreffen, mitreden und mitentscheiden. SOMM wehrt sich gemeinsam mit vielen anderen Frauen gegen paternalistische Bevormundung, wie Frau sich zu kleiden hat. Für das Selbstbestimmungsrecht der Frau!
Protestbrief muslimischer Aktivistinnen in der Steiermark an Bundeskanzler Kern, Vizekanzler Mitterlehner, Integrationsstaatssekretär Kurz und Staatssekretärin für den öffentlichen Dienst Duzdar vom 17.1.2017: Wir, muslimische Frauen, protestieren aufs Schärfste gegen Ihre Äußerungen, wonach das Tragen des Kopftuchs im öffentlichen Dienst verboten werden soll. Mit dieser Forderung haben Sie ihr Verständnis von Integration deutlich entschleiert. Lesen Sie hier weiter!
Statement gegen das neue Integrationspaket vom Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft, unterzeichnet von mehreren Organisationen, u.a. auch von SOMM
Stellungnahme der Antidiskriminierungsstelle Steiermark zum einem Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst